Richter entzieht Jacksons Mutter Nachlassverwaltung
Pool Photographer/Getty Images
Michael Jacksons Mutter wurden die Schlüssel zum Königreich des Pop-Stars aus den Händen gerissen.
Trotz der Einwände von Katherine Jackson urteilte ein Richter in Los Angeles am Montagmorgen, dass Michael Jacksons Testament aus dem Jahr 2002 rechtskräftig ist und dass - gemäß den Wünschen des Verstorbenen - der Anwalt John Branca und der Plattenlabel-Geschäftsführer John McClain die Nachlassverwaltung übernehmen.
Die Anwälte von Jacksons Mutter wollten eine Verschiebung des Urteils erwirken. Man sorge sich, dass "die Schüssel zum Königreich" zu schnell überreicht würden.
Die Anwälte argumentierten des Weiteren, dass McClain, der unter einer Behinderung leidet, nicht fit genug sei, Entscheidungen in Bezug auf Michaels Besitz zu treffen, dessen Wert auf über $500 Millionen geschätzt wird.
Der Richter lehnte das jedoch ab und sagte, dass jemand hier die Führung übernehmen müsse.
Katherine Jackson war letzte Woche vorübergehend zur Verwalterin bestimmt worden, als die Familie noch davon ausging, dass der Megastar kein Testament hinterlassen hatte.
Dann legte Branca ein fünfseitiges Dokument vor, das vor sieben Jahren aufgesetzt worden war und ihn und McClain als Nachlassverwalter einsetzt. Im Testament werden Jacksons Besitztümer zwischen seiner Mutter, seinen drei Kindern und mindestens einer Charity aufgeteilt. Seine Ex-Frau Debbie Rowe wurde ausgelassen und seiner Mutter Katherine das Sorgerecht für die Kinder übertragen.
Reverend Al Sharpton, ein enger Freund des Jackson-Clans, kritisierte den Richter bei der TV-Show Good Morning America dafür, dass er einen Tag vor Jacksons Beerdigung eine Anhörung ansetzte.
"Ich hielt das für sehr unsensibel, vor allem seiner Familie gegenüber, dass man überhaupt so eine Anhörung festsetzte, einen Tag, bevor eine Mutter ihren Sohn begraben muss", sagte Sharpton. "Ich empfinde das sogar als beleidigend."
Beckloff begründete seine Entscheidung damit, dass er glaube, dass Branca und McClain sich aufgrund ihrer Kenntnisse in Bezug auf die juristischen und finanziellen Umstände sehr gut dafür eigneten, den Besitz zu verwalten, zumal Schulden bestehen und es auch um Jacksons größten Besitz geht, seine 50 Prozent des Beatles-Katalogs.
Die nächste Testamentsanhörung wurde auf den 3. August festgesetzt.
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