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Linday Lohan: Haftbefehl übers Wochenende

Lindsay Lohan Karl/Tony/INFphoto.com

Lindsay Lohan hatte ein wildes Wochenende - und damit beziehen wir uns nicht (nur) auf das gewohnt ausschweifende Partyleben der Schauspielerin.

Hollyscoop.com berichteten als Erstes am Freitag, dass gegen Lohan ein Haftbefehl ausgestellt worden war, weil sie angeblich gegen Bewährungsauflagen verstoßen habe, die aus ihrer Verurteilung wegen Trunkenheit am Steuer im Jahr 2007 stammten.

Davon ließ sich die Schauspielerin aber nicht abhalten - sie ging erstmal mit Samantha Ronson bis morgens um 4 Uhr feiern.

Am Samstagnachmittag wurde dann die Polizei zum Haus gerufen, nachdem es dort, Berichten zufolge, zu einer Auseinandersetzung gekommen war, bei der ein Gegenstand gegen ein Fenster geworfen und die Scheibe zu Bruch gegangen war.

Lindsay Lohan, Samantha Ronson Broken Window INFdaily.com

Die Polizeibeamte waren nicht die Einzigen, die vor Sams Haus eintrafen. Tatsächlich hatte sich zu diesem Zeitpunkt vor dem Haus bereits eine Menschenmenge bestehend aus Paparazzi und Angehörigen anderer Nachrichtendienste, Schaulustigen und verärgerten Nachbarn versammelt.

Drei Frauen trafen um 19:15 ein und gingen etwa eine Stunde später wieder. Auf die Frage, wie ihr Treffen mit Lohan verlaufen sei, antwortete eine der Frauen, die sich als eine langjährige Freundin bezeichnete: „gut“. Auch die Frage, wie es Lohan ginge, beantworte sie mit „gut“.

Am Montagmorgen konnte die Schauspielerin, die sich das ganze Wochenende über nicht hatte blicken lassen, wieder aufatmen.

Ihre Anwältin verkündete, dass der Haftbefehl gegen sie fallengelassen woden war.

“Da wurde wirklich viel Lärm um nichts gemacht”, teilte sie den Reporten mit. „Wie ich bereits am Wochenende betont habe, handelte es sich nur um ein Missverständnis. Ms. Lohan hat sich bislang an ihre Bewährungsauflagen gehalten und wird das auch in Zukunft tun." Darüber hinaus wollte sie klarstellen, dass die Schauspielerin keine „schmutzigen Tests“ absolviert hätte und dass das nicht der Grund des Haftbefehls gewesen sei.

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