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Jury im Britney-Prozess ist festgefahren

Britney Spears INFphoto.com

Britney Spears steht wieder einmal vor Gericht, auch wenn sie dieses Mal nicht selbst vor der Richterbank erscheinen muss.

Ihre Anwälte vertreten die Popsängerin in dem Fall, in dem sie sich wegen Fahrens ohne gültigen Führerschein verantworten muss.

Nach zwei Tagen Verhandlung zog sich die zwölfköpfige Jury am Donnerstag zur Beratung zurück, und bis jetzt konnte das Gremium keine Einigung erzielen. Am Montagnachmittag ließen die  Geschworenen verlauten, dass sie 10:2 festgefahren seien, gaben aber keinen Einblick, auf welcher Seite sich die Mehrheit befand.

Der Richter ordnete der Jury an, sich weiter zu beraten.

Spears muss hoffen, dass die Juryauswahl letzte Woche kein Indiz auf den Ausgang der Verhandlung darstellt.

"Ich mag diese Person nicht", sagte ein Lehrer, als er von den Anwälten befragt wurde.

"Es handelt sich um eine todsichere Sache", sagte ein anderer männlicher Geschworener, der in einem Restaurant tätig ist, und fügte hinzu, dass Spears seines Erachtens nach Steuergelder verschwende, indem sie den Fall vor Gericht austragen lasse: „Ich halte sie für schuldig".

"Ich bin mir sicher, dass sie schuldig ist", sagte eine andere Frau, die als Aushilfslehrerin arbeitet. „Wenn ich mir die Medienberichte anschaue, fällt es mir schwer, unvoreingenommen zu sein."

Während ein weiterer Geschworener die Verhandlung als "lächerlich" bezeichnete, gab es zumindest einen, der ihr freundlich gesinnt war, und nicht den Pop-Star, sondern die Paparazzi, die sie damals verfolgten, für den Vorfall verantwortlich machte.

Obwohl die Mehrheit der Juroren sich gegen die 26-jährige "Womanizer"-Sängerin ausgesprochen hatte, wurde nur ein potenzielles Jurymitglied von Richter James Steele entschuldigt, nachdem dieses zugegeben hatte, ein Bekannter von Spears Manager zu sein.

Spears drohen, falls es zu einer Verurteilung kommt, bis zu sechs Monate hinter Gittern und ein Bußgeld in Höhe von $1,000. Ein derart hartes Strafmaß ist aber nicht zu erwarten.

 

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